Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsprüfung Bescheinigung
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
- Vertretungsvollmacht der gesetzlichen Vertreter
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.6.3 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenverordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
- Gebühr:0,00 EUR - 56,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsbehelf
Lehnt die zuständige Gaststättenbehörde die Bescheinigung der Erkenntnisse aus der Zuverlässigkeitsüberprüfung ab, können Sie beim örtlich zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Anträge / Formulare
- formlos
- Onlineverfahren: möglich
- Schriftform: nicht erforderlich
- Persönliches Erscheinen nötig: ggf.
Was sollte ich noch wissen?
- Die Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit erfolgt in der Regel durch Heranziehung des polizeilichen Führungszeugnisses nach §30 Absatz 5 des Bundeszentralregistergesetzes und einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Absatz 1 der Gewerbeordnung. Die Bescheinigung beschränkt sich auf die Wiedergabe der darin enthaltenen Erkenntnisse.
- Finden sich dort keine Erkenntnisse, so wird dies bescheinigt.
- Anderenfalls werden auf Verlangen die entsprechenden Einträge bescheinigt. Das macht den Rechtscharakter der Bescheinigung deutlich.
- Es handelt sich hierbei nicht um einen Verwaltungsakt, sondern um ein Instrument des Erkenntnistransfers und dient in erster Linie als Erkenntniszugang.
Ansprechpartner/in
Fachbereich 3 Bürgerservice und Ordnung | |
Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-0 Telefax: 04149 91-399 E-Mail: info@fredenbeck.deHomepage: https://www.fredenbeck.de | Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
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Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner | |
Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-4025 E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de |
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Externe Behörden
Landkreis StadeAm Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-247 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de |
Externe Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen Friedrichswall 1 30159 Hannover Telefon: 0800 818-8100 E-Mail: ea@niedersachsen.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung | |
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade E-Mail: ea@landkreis-stade.deHomepage: https://www.landkreis-stade.de/ |