Die Elterngeldstelle vom Amt Jugend und Familie des Landkreises Stade hat aufgrund des hohen Antragsaufkommens neue Servicezeiten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 15.30 Uhr nur telefonisch erreichbar.
Die Elterngeldstelle des Landkreises Stade erläutert während eines Informationsabends am Donnerstag, 13. Juni, die wichtigsten Eckpunkte zum Thema Elterngeld. Die Mitarbeiterinnen starten um 18 Uhr im Amt Jugend und Familie in Stade (Am Staatsarchiv 3) mit einer Präsentation. Im Anschluss können Fragen gestellt werden. Außerdem stehen die Fachkräfte für persönliche Gespräche bereit. Weitere Infos zum Ablauf und zur Anmeldung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Schon jetzt finden werdende Eltern Antworten auf ihre Fragen, wie etwa zu Anspruchsvoraussetzzungen und den Neuregelungen ab 1. April, sowie ein Erklärvideo auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: #BMFSFJ - Elterngeld#
Ab 1. Juli 2015 gibt es das Elterngeld plus.© Pitopia, Bernd Geller, 2009Das vielen Menschen vertraute Elterngeld und Elterngeld Plus bleibt auch neben den ab 1. September 2021 neu eingeführten Regelungen für Geburten ab dem 01.09.2021 fast unverändert weiter bestehen. Es wird wie bisher an Mütter und Väter bis zu 14 Monate nach Geburt des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate in Anspruch nehmen.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 € und maximal 1.800 €. Für jedes Mehrlingsgeschwisterkind erhöht sich das Elterngeld um 300,00 € monatlich.
Ab dem 1. Juli 2015 wurden das Elterngeld und die Elternzeit durch Einführung des Elterngeld Plus deutlich flexibler. Das Elterngeld Plus soll Müttern und Vätern die Kombination von Elterngeld und Teilzeitarbeit erleichtern. Denn damit können Eltern (auch ohne Teilzeiteinkommen) die Bezugszeit des Elterngeldes über den 14. Lebensmonat hinaus verlängern. Das bedeutet konkret: Aus einem Elterngeldmonat werden zwei Elterngeld Plus-Monate. Dabei liegt die Höhe des Elterngeld Plus höchstens bei der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das dem jeweiligen Elternteil ohne Teilzeiteinkommen zustünde. Während des Bezugs der Elterngeld Plus-Monate ist außerdem eine Erwerbstätigkeit in Teilzeit zulässig. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.
Teilen sich die Eltern die Betreuung des Kindes und arbeiten parallel für zwei bis vier Monate in Teilzeit, haben sie zusätzlich einen Anspruch auf den Partnerschaftsbonus in Form von jeweils zwei bis zu vier zusätzlichen Elterngeld Plus-Monaten. Dabei müssen die Voraussetzungen von beiden Elternteilen in zwei bis vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes erfüllt werden. Bisher war in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit von 25 bis zu 30 Wochenstunden unter Anrechnung auf das Elterngeld möglich. Für Geburten ab dem 01.09.2021 gilt zukünftig eine Grenze von 24 bis zu 32 Wochenstunden.
Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Er kann dabei zwischen Elterngeld und Elterngeld Plus wählen oder beides miteinander kombinieren. Der jeweilige Antrag kann bis zum Ende des Elterngelds bzw. Elterngeld Plus-Bezugs geändert werden, jedoch nur für noch nicht ausgezahlte Monatsbeträge. Monate, in denen bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, können nachträglich in Elterngeldmonate umgewandelt werden.
Alleinerziehende können das Elterngeld Plus und den Partnerschaftsbonus in gleichem Maße nutzen, sofern sie in bis zu vier aufeinander folgenden Monaten in Teilzeit - bisher zwischen 25 und 30 Wochenstunden - und zukünftig für Geburten ab dem 01.09.2021 zwischen 24 und 32 Wochenstunden erwerbstätig sind und die Voraussetzungen für den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 24 b Einkommensteuergesetz erfüllen.
Außerdem wird für Frühchen-Geburten ab dem 01.09.2021 länger Elterngeld gezahlt.
- bei einer Geburt mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 1 zusätzlicher Monat Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 8 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 12 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld
- bei einer Geburt mindestens 16 Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin: 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld
Weitere Änderungen betreffen die Berücksichtigung von Einnahmen von Eltern mit geringen selbstständigen Nebeneinkünften sowie die Möglichkeit, auf Antrag innerhalb des Bemessungszeitraums auf die Ausklammerung von bestimmten Monaten zu verzichten.
Sie haben weitere Fragen zum Elterngeld und/oder benötigen Unterstützung in Zusammenhang mit der Antragstellung? Dann wenden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail an Ihre Elterngeldstelle (Anprechpartner siehe unten)! In begründeten Einzelfällen ist auch die Vergabe von persönlichen Beratungsterminen möglich.
Zudem bieten die folgenden Seiten weitere Auskünfte:
- Informationen zum Elterngeld Plus beim Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS)
- Informationen zum Elterngeld Plus und zur flexibleren Elternzeit auf den Seiten des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Portal „Elterngeld Plus“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- www.elterngeldrechner.de
© Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.