Samtgemeinde Fredenbeck

Eingriff in Natur und Landschaft

Allgemeine Informationen

Verursacherprinzip in der Eingriffsregelung

© Firma MöbiusFür einen behutsamen Umgang mit Natur und Landschaft hat der Gesetzgeber die Eingriffsregelung im Bundesnaturschutzgesetz (§§ 13ff BNatSchG) verankert. Danach gilt vereinfacht gesagt: Wer einen Schaden in der Natur verursacht, muss ihn auch wieder beheben.

Bei jedem Eingriff ist zuerst zu prüfen, ob eine möglichst schonende Art und Weise der Ausführung bei der Planung berücksichtigt worden ist. (Vermeidungsstrategie)

Verursacht ein Eingriff unvermeidbare, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, so sind diese auszugleichen oder zu ersetzen.

Ein Ausgleich kann z.B. durch eine landschaftsgerechte Eingrünung eines Bauvorhabens mit heimischen Laubgehölzen erzielt werden. Kann ein Eingriff vor Ort nicht oder aber nicht ausreichend ausgeglichen werden, ist an anderer, geeigneter Stelle Ersatz zu schaffen. Geeignet ist eine Ersatzfläche, wenn sie im Sinne des Naturschutzes sinnvoll aufwertungsfähig ist und dauerhaft zur Verfügung steht.

Sollte ein Eingriffsverursacher trotz nachweislich mehrfacher Bemühungen nicht in der Lage sein, den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft zu kompensieren, besteht im Einzelfall die Möglichkeit einer Ersatzgeldzahlung.

Unzulässig ist ein Eingriff nur; wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden, nicht auszugleichen oder nicht zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Abwägung vorgehen.

Diese Prüfabfolge wird als naturschutzrechtliche Eingriffsregelung bezeichnet.

Dabei ist das Ziel, den Status quo von Natur und Landschaft auch für die nachfolgenden Generationen nachhaltig zu sichern.

Planen Sie einen Eingriff in Natur und Landschaft?

Unnötige Verfahrensverzögerungen durch z. B. fehlende oder unzureichende naturschutz-fachliche Unterlagen können durch eine frühzeitige Beratung und Abstimmung vermieden werden. Auch der Leitfaden Bauen/Natur  sowie der Leitfaden Wasserbau/Natur dienen als Arbeitshilfen für das Erstellen vollständiger, naturschutzfachlicher Antragsunterlagen für Bauvorhaben im Außenbereich.

Eine enge Zusammenarbeit im Planungsprozess ist letztendlich effektiv für beide Seiten.

Nutzen Sie das Angebot eines Beratungsgespräches!


Eingriffe sind u.a. mit folgenden Vorhaben verbunden:

  • Bauvorhaben im Außenbereich:
    z. B. landwirtschaftliche und gewerbliche Betriebsgebäude, Wohnhäuser, Antennenträger
  • Wasserwirtschaftliche Maßnahmen:
    z. B. Grabenverrohrungen, Teichanlagen, Bootsanleger, Feld- und Frostschutzberegnung (s. Leitfaden Wasserbau/Natur)
  • Straßenbauliche Maßnahmen:
    z. B. Radwegebau, Umgehungsstraßen
  • Bau ober- oder unterirdischer Versorgungsleitungen:
    z. B. Pipelinebau
  • Gemeindliche Bauleitplanung:
    z. B. Flächennutzungs- und Bebauungspläne
Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind grundsätzlich formlos zu stellen. Neben Plan und Beschreibung bedarf es aller Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlich sind.

Notwendig ist ein so genannter "Fachbeitrag Naturschutz". Dieser soll enthalten:

  • die Vorhabensbeschreibung und
  • die Ermittlung der voraussichtlichen Auswirkungen auf Natur und Landschaft,
  • die Darstellung der Möglichkeiten zur Vermeidung oder Minimierung des Eingriffs sowie von Ausgleichs- und/ oder Ersatzmaßnahmen.

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung bei der zuständigen Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

In besonderen Fällen ist eine artenschutzrechtliche Prüfung gemäß § 39 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) vorzunehmen, die ebenfalls gebührenpflichtig ist.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Anja SawatzkiStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B203 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6731
Telefax: 04141 12-6713
E-Mail:
Frau Janette Hagedoorn-SchüchStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B205 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6737
Telefax: 04141 12-6713
E-Mail:

Arbeitszeit:
Arbeitszeit:
Montag - Donnerstag 08:30 - 12:00
Dienstag 13:45 - 17: 00

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­land­kreis-sta­de.deÖffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und
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