Samtgemeinde Fredenbeck

Eheurkunde

Allgemeine Informationen

Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beantragt werden. Einsicht in Personenstandsregister, also in Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Geburten-, und Sterberegister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesen können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur verlangen:

  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes,
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben,
  • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge,
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt dem Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen wurde.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 15,00 EUR für die Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:   7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
  • Gebühr: Urkunden für Renten- und Versorgungsangelegenheiten sind gebührenfrei
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 
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