Samtgemeinde Fredenbeck

Ehefähigkeitszeugnis

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.

Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.

Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.

Mit dem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Das Ehefähigkeitszeugnis dient der Erleichterung der internationalen Personenstandsführung. Ob ein solches Zeugnis zur Eheschließung im Ausland erforderlich ist, bestimmt das jeweilige ausländische Recht.

Wer als Deutsche/r im Ausland heiraten möchte, sollte sich bei der zuständigen ausländischen Behörde erkundigen, ob ein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird und ob eine Beglaubigung erforderlich ist. In einigen Ländern ist der/die deutsche Verlobte verpflichtet, beim ausländischen Standesbeamten einen vom Deutschen Konsulat in diesem Staat ausgestellten Nachweis des Familienstandes vorzulegen. In diesen Fällen ist das Ehefähigkeitszeugnis nicht für den ausländischen Standesbeamten zu beschaffen, sondern es dient zur Vorlage beim Deutschen Konsulat im Eheschließungsstaat als Grundlage für die Ausstellung der Familienstandsbescheinigung.

Wer als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten möchte, muss ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatlandes vorlegen. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach dem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, die ein Ehefähigkeitszeugnis nicht erteilen, bedürfen zur Eheschließung stets der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch den Präsidenten des Oberlandesgerichtes. Informationen hierzu gibt die zuständige Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren in Höhe von 50,00 EUR an.

Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Frist: 1 Monat

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Ja

Online-Dienste vorhanden: Ja


Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 
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