Samtgemeinde Fredenbeck

Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau WehnerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Kreishaus Gebäude C, Zimmer C249 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6841
Telefax: 04141 12-6813
E-Mail:
Herr Ulf RotzingerStandort anzeigen
Amt / Bereich
Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Kreishaus Gebäude C, Zimmer C241 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
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Telefax: 04141 12-6813
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Landkreis Stade VCard
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