Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).
Direkteinleitung von Niederschlagswasser: Erlaubnis
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Ansprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Wehner | |
Amt / Bereich Wasserwirtschaft und Küstenschutz Kreishaus Gebäude C, Zimmer C249 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6841 Telefax: 04141 12-6813 E-Mail: umwelt@landkreis-stade.de | |
Herr Ulf Rotzinger | |
Amt / Bereich Wasserwirtschaft und Küstenschutz Kreishaus Gebäude C, Zimmer C241 // 2. OG Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-6847 Telefax: 04141 12-6813 E-Mail: umwelt@landkreis-stade.de |
Externe Ansprechpartner/in
Landkreis Stade Am Sande 2 21682 Stade Telefon: 04141 12-0 Telefax: 04141 12-1025 E-Mail: info@landkreis-stade.deHomepage: http://www.landkreis-stade.deÖffnungszeiten: Öffnungszeiten: Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr |