Samtgemeinde Fredenbeck

Denkmalpflege

Allgemeine Informationen

Sie können beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege Zuschüsse für Erhaltungs- oder Pflegemaßnahmen an Kulturdenkmalen in Niedersachsen beantragen. Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen und müssen bau- oder denkmalrechtlich genehmigt sein.

Die Förderung soll in der Regel bis zu 30% der förderfähigen Kosten betragen und wird regelmäßig als Festbetragsfinanzierung zur Projektförderung gewährt.

Gefördert werden die im Rahmen von Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlichen Ausgaben (denkmalbedingte Aufwendungen)

Nicht gefördert wird der Erwerb eines Kulturdenkmals

Berechtigt ist der Erhaltungspflichtige (Eigentümer, Erbbau- oder Nutzungsberechtigter)

Förderhöhe regelmäßig bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben

Mindestens 3.000 EUR (bei Gebietskörperschaften: mindestens 25.000,00 €)

Maßnahmen, bei denen die Voraussetzungen für den Einsatz von Städtebauförderungsmitteln vorliegen, darf nicht gefördert werden.

Über den gesetzlichen Auftrag hinaus, denkmalrechtliche Genehmigungen zu erteilen, hinaus bietet die Denkmalbehörde fachliche Beratung sowie das Aufzeigen von Fördermöglichkeiten an.

Externe Links zu Antragsformularen:

Behörden für Geoinformationen, Landentwicklung und Liegenschaften

Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege


Kulturlandschaftsanalyse Altes Land erstellt -
„Eine Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung"



Gegenstand des aktuellen vorliegenden Gutachtens ist die Durchführung einer länderübergreifenden Kulturlandschaftsanalyse für das gesamte Alte Land in den Bundesländern Niedersachsen und Hamburg. Zielsetzung der Untersuchung ist die kulturlandschaftlichen Elemente und Strukturen als Werte des Alten Landes zu erfassen, zu analysieren und einzuordnen. Auf dieser Grundlage sollen die charakteristischen Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale des Alten Landes länderübergreifend stärker bewusst gemacht und in Wert gesetzt werden. Die Ergebnisse sollen in die örtliche Raumplanung einfließen und als Grundlage für touristische Zwecke dienen. Die heutige Schönheit und unverwechselbare Eigenart der Landschaft des Alten Landes ist u.a. hervorgegangen aus einer langen Geschichte. Diese hat ihre Spuren in der Bauarchitektur und der Landnutzung hinterlassen. Eine historisch-geographische Kulturlandschaftsanalyse erfasst diese Spuren in Karten und erläutert deren Zusammenhänge. Zugleich sind die historischen Überlieferungen ein heutiges Kapital für die touristisch-kulturelle Wertschöpfung.

Die flächendeckenden Karten zum kulturellen Erbe bilden zudem eine Basis und Abwägungsmaterial für die Raumordnung, Kommunalplanung bzw. Fachplanungen und Maßnahmen sowie für Konzeptionen einer touristischen Inwertsetzung der Landschaft des Alten Landes.

Im Ergebnis wird festgestellt, „das Alte Land ist auf nationaler Ebene eindeutig eine abgrenzbare historische Kulturlandschaft von besonderer Eigenart mit geschützten Denkmälern, historischen Kulturlandelementen und deren Umgebungen. Diese wiederum bilden zusammen die charakteristischen Strukturen des Alten Landes und damit letztlich die Unverwechselbarkeit des Landschaftsbildes in seiner Eigenart" (Kulturlandschaft von herausragender Bedeutung). Auch wird betont, dass das Alte Land ein historisch kulturlandschaftliches Ergebnis eines europäischen Prozesses der "Hollerkolonisation" ist.

Das Gutachten wurde 2007 von Dr. Kleefeld und Drs. Burggraff aus Köln im Auftrag der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Hansestadt Hamburg und dem Nieders. Landesamt für Denkmalpflege, unter Beteiligung des Landkreises Stade und der Gemeinde Jork bzw. Samtgemeinde Lühe, erstellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen selbständigen Stadt.

Die Zuständigkeit für die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bezeichnung des Denkmals (Ort, Straße usw., ggf. Verzeichnisnummer)
  • Vorhabenbeschreibung, ggf. ergänzt um Fotos oder Schadensgutachten
  • Ggf. Berechtigung für den Antrag (Vollmacht)
  • Ggf. Mitteilung über den Planer
  • Vorhabenzeitraum
  • Denkmalrechtliche Genehmigung oder Baugenehmigung
  • Finanzierungsplan, mit der Angabe der anderen Zuwendungsgeber und einen Kostenplan mit einer Kostenschätzung/Angeboten
  • Erklärung über Eigenmittel und Eigenleistung
  • Erklärung über Vorsteuerabzugsfähigkeit
  • Kontodaten
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Planung, Klimaschutz und KulturStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude B
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
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Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS

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