© Landkreis StadeBodenschätze wie Kies, Sand, Mergel, Ton, Lehm, Torf oder Steine dürfen, wenn die abzubauende Fläche größer als 30 m² ist, nur mit Genehmigung der Naturschutzbehörde / Wasserbehörde abgebaut werden.
Beratungsgespräch
Es empfiehlt sich vor der Antragstellung auf Bodenabbau ein Beratungsgespräch anzuberaumen. Hierbei kann bereits vor der Antragstellung geklärt werden, ob ein Vorhaben grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat und welche Unterlagen für die Verfahrensdurchführung vorzulegen sind. Für die Antragstellung stehen Formvordrucke zur Verfügung.
Notwendige Unterlagen
Dem Antrag auf Bodenabbau müssen sich alle erforderlichen Daten entnehmen lassen, um feststellen zu können, welche Umweltauswirkungen von dem Vorhaben ausgehen und ob es insoweit mit dem öffentlichen Recht vereinbar ist.
Verfahren
Nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen werden für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit alle betroffenen Fachbehörden und die anerkannten Naturschutzverbände sowie betroffene Dritte beteiligt. Sofern eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, wird gleichzeitig durch öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Allgemeinheit Gelegenheit gegeben, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
Kontrollen
Genehmigte Abbauvorhaben werden nach Bedarf, mindestens einmal jährlich, durch das Naturschutzamt auf Einhaltung der Genehmigungsvorgaben kontrolliert. Diese Kontrolle erstreckt sich auch auf alle im Kreisgebiet nach dem Niedersächsischen Wassergesetz genehmigten Nassabbauten.