Samtgemeinde Fredenbeck

Bauvoranfrage

Allgemeine Informationen

Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann die Bauherrin oder der Bauherr mit einer Bauvoranfrage über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbstständig beurteilt werden können, bei der zuständigen Stelle eine Auskunft zu dem Bauvorhaben anfordern.

Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn z. B. unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält die Bauherrin / der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die zuständige Stelle für diesen Zeitraum, insoweit die inhaltlichen Aussagen im Vorbescheid nicht grundsätzlich abweichen. Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Vorbescheid ist mit dem entsprechenden Formular einzureichen und sollte Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte, Beschreibung des Vorhabens sowie Bauvorlagen enthalten.


Ab sofort haben Bauherren und Architekten die Möglichkeit, sich im Internet unter Bauakte online über den Verfahrensstand von Bauanträgen (außer Freistellungen nach § 62 NBauO und Nachträgen) zu informieren.

Voraussetzung ist, dass schriftlich mit der Eingangsbestätigung ein Benutzername und Kennwort mitgeteilt worden ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

  • Geltungsdauer:3 Jahre

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Sauerwein-Vendt (Samtgemeinde Nordkehdingen und Gemeinde Drochtersen)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B023 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6345
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Rotermund (Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B011 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6346
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Knauff (Samtgemeinde Fredenbeck)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B013 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6349
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Herrmann (Samtgemeinden Apensen und Horneburg)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B019 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6341
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Herr Schrödter (Neubau von Wohngebäuden, Anbau und Umbau etc. an vorhandenen Wohngebäuden - Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B021 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6347
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
Frau Meyer (Samtgemeinde Lühe und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B017 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6348
Telefax: 04141 12-6313
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement VCard
Sietwender Straße 27
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 919-120
Telefax: 04143 919-155
E-Mail: Homepage: ww­w.droch­ter­sen.deÖffnungszeiten:
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
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