Samtgemeinde Fredenbeck

Bauleitplanung

Allgemeine Informationen

Bauleitpläne sind der (das ganze Gemeindegebiet umfassende) vorbereitende Flächennutzungsplan und der aus dem Flächennutzungsplan entwickelte und einzelne Baugebiete regelnde Bebauungsplan. Planungsträger ist die zuständige Stelle, welche im Rahmen ihrer grundgesetzlich gesicherten Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich ist.

Flächennutzungsplan:
Der Flächennutzungsplan enthält die von der planenden Stelle gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen, z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Versorgungsflächen, Flächen für den Gemeinbedarf, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen und landwirtschaftliche Nutzflächen.

Bebauungsplan:
Für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger entscheidend ist der jeweils für das Baugebiet aufgestellte Bebauungsplan. Er enthält Festsetzungen, die die Art und das Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach: Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei", andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Verfahren:
Für das Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne enthält das Baugesetzbuch (BauGB) detaillierte Regelungen, die von der planenden Stelle beachtet werden müssen. Hervorzuheben sind die Mitwirkungsrechte der Bürger (frühzeitige Bürgerbeteiligung, Anregungen zum Planinhalt während der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe) und die Verpflichtung zur gerechten Abwägung aller vorgetragenen und sich aufdrängenden privaten und öffentlichen Belange.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Planung, Klimaschutz und KulturStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude B
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Raumordnung, Bauleitplanung, Denkmalpflege, Klimaschutz, Archäologie und GIS

Es gelten die allgemeinen Öffnungszeiten
https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


Angaben zur Barrierefreiheit:
schwer zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement VCard
Sietwender Straße 27
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 919-120
Telefax: 04143 919-155
E-Mail: Homepage: ww­w.droch­ter­sen.deÖffnungszeiten:
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
 
Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­land­kreis-sta­de.deÖffnungszeiten:
Öffnungszeiten:
Montag und Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und
14.00 - 15.30 Uhr

Mittwoch, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr
 
Samtgemeinde Horneburg - Fachbereich 3 - Bauen & Umwelt VCard
Lange Straße 47/49
21640 Horneburg
Telefon: 04163 8079-0
Telefax: 04163 8079-77
E-Mail: Homepage: htt­ps://hor­ne­bur­g.­de/Öffnungszeiten:

Montag           08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 Uhr



Dienstag         08:00 – 12:00 Uhr



Mittwoch         08:00 – 12:00 Uhr



Donnerstag     08:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 18:00 Uhr



Freitag            08:00 – 12:00 Uhr


 
Samtgemeinde Lühe VCard
Alter Marktplatz 1A
21720 Steinkirchen
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Telefax: 04142 899138
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.lue­he.deÖffnungszeiten:

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