Samtgemeinde Fredenbeck

Baulasten, Baulastenverzeichnis

Allgemeine Informationen

Baulasten

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht.

Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungsstelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.

Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen.

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich gebührenpflichtig Auszüge erteilen lassen.

Es ist nötig rechtzeitig telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Baulastenverzeichnis

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen (§ 81 Abs. 5 Niedersächsische Bauordnung).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Stade sowie den Hansestädten Stade und Buxtehude.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung und Löschung einer Baulast sowie andere Eintragungen in das Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig, ebenso die Erteilung von Auszügen. Die Gebührenhöhe wird nach der Baugebührenordnung (BauGO) festgelegt.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Herr Dietrich (Samtgemeinden Lühe, Apensen, Harsefeld, Horneburg und Gemeinde Jork)Standort anzeigen
Kreishaus Gebäude B, Zimmer B025 // EG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-6325
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Gemeinde Drochtersen - Fachbereich III - Planung & Gebäudemanagement VCard
Sietwender Straße 27
21706 Drochtersen
Telefon: 04143 919-120
Telefax: 04143 919-155
E-Mail: Homepage: ww­w.droch­ter­sen.deÖffnungszeiten:
Montags und Dienstags 08:00 - 12:30 Uhr
Mittwochs bis Freitags 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstags zusätzlich 14:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung
 
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