Samtgemeinde Fredenbeck

Bauartzulassung für Spielgeräte

Allgemeine Informationen

Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit dürfen nur aufgestellt werden, wenn die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ihre Bauart zugelassen hat. Diese Bauartzulassung muss der Hersteller des Spielgerätes bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt  beantragen. Die Bauartzulassung ist auf 1 Jahr befristet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag muss schriftlich mit Unterschrift des Antragstellers bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt eingereicht werden.

Folgende Unterlagen müssen dem Antrag beigefügt werden:

  • Beschreibung des Spielgerätes
  • Bauplan des Spielgerätes
  • Bedienungsanweisung
  • technische Beschreibung der Komponenten des Spielgerätes
  • ein Mustergerät, dieses soll vollständig und funktionsfähig und zur Serienfertigung geeignet sein
  • schriftliche Erklärung des Herstellers, dass das zu prüfende Spielgerät die in § 12 Absatz 2 SpielV  genannten Voraussetzungen erfüllt

Ergänzende technische Beschreibungen können in elektronischer Form übermittelt werden

Auf Verlangen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt sind weitere Unterlagen vorzulegen. Eine ausführliche Auflistung und Beschreibung der Unterlagen finden Sie in Anlage 2 der von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt herausgegebenen Technischen Richtlinie.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für die Zulassung richten sich nach der Bearbeitungsdauer:

  • Stundensatz: EUR 47,00 – 67,00 

Sonstige Gebühren:

  • für die Erteilung eines Zulassungsbelegs einschließlich des Zulassungszeichens sowie für den Umtausch: EUR 15,00
  • zusätzlich müssen Auslagen (z.B. für Kopien) und Aufwendungen, die durch beantragte Ergänzungsarbeiten entstehen, erstattet werden

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Sicherheit, Ordnung und MigrationStandort anzeigen
Dezernat IIIAm Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten
Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.

Besondere Öffnungszeiten:
Ausländerangelegenheiten:
Montag, Dienstag, Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Tiefgarage Am Sande
Gebühren: ja


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

Das Ordnungsamt des Landkreises Stade ist als örtliche Gefahrenabwehrbehörde vor allem bei speziellen Aufgaben der Eingriffsverwaltung wie zum Beispiel Ausländer-, Jagd-, Waffen-, Sprengstoff-, Schornsteinfegerangelegenheiten zuständig.

Demgegenüber stehen die Aufgaben der Leistungsverwaltung des Ordnungsamtes. Besonders zu nennen sind hier die Dienstleistungen der Außenstellen des Ordnungsamtes in Stade-Wiepenkathen, die Feuerwehrtechnische Zentrale und die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle.
Im Übrigen ist das Ordnungsamt für den Rettungsdienst, die Kreisfeuerwehr, den Katastrophenschutz und damit insgesamt für den Schutz der Bevölkerung im Landkreis Stade vor einer Vielzahl von Gefahren zuständig.
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0800 818-8100
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Stade VCard
Am Sande 2
21682 Stade
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.­de/
 
Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) VCard
Bundesallee 100
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