Für die Ausserbetriebsetzung sind die folgenden Unterlagen notwendig:
> Antrag auf außer Betriebsetzung / Abfallerklärung / Reservierungswunsch
> Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I; vormals Fahrzeugschein)
> bei Vorliegen eines Anhängerverzeichnisses ist auch dies vorzulegen
> bei Zulassungsfreien Fahrzeugen den Nachweis über die Kennzeichenzuteilung oder die Zulassungsbescheinigung Teil I
> die gesiegelten Kennzeichenschilder
Bitte beachten Sie: Die Kennzeichenschilder sind in gesiegelten Zustand vorzulegen. Die Entsiegelung darf erst nach Anweisung bzw. durch den/die Sachbearbeiter/in erfolgen. Sind die Kennzeichenschilder bereits entsiegelt, werden die Kennzeichen gesperrt und stehen für weitere Zulassungen, für die Dauer von 10 Jahren, nicht mehr zur Verfügung.
> gültigen Personalausweis, alternativ gültigen Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der Gemeinde / Stadt
Informationen zur Datenverarbeitung können Sie dem Merkblatt zum Datenschutz entnehmen.
Die Vollständigkeit und Vollzähligkeit der Unterlagen beschleunigt die bearbeitung und liegt deshalb auch in Ihrem Interesse.
Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen ist grundsätzlich keine Bearbeitung möglich.