Samtgemeinde Fredenbeck

Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

Allgemeine Informationen

Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

Bearbeitungsdauer

variiert zwischen den Behörden

Rechtsbehelf

Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

Anträge / Formulare
  • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
  • Onlineverfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: nein
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

Ansprechpartner/in
Samtgemeinde Fredenbeck
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-0
Telefax: 04149 91-199
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.fre­den­beck.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr 
« zurück

Infobereich

Schnell gefunden

Dies ist ein Platzhalterblock für den Infoblock "Schnell gefunden"

Logo der Internetseite www.landgang-stade.de © Landgang

Logo Bildungslotse © Landkreis Stade

Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg

Projekt Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg © Hamburg Invest© Hamburg Invest

Meldungen

14.05.2024 Die Bauarbeiten im Bereich der... Die Bauarbeiten im Bereich der Kreisstraße 70 zwischen Fredenbeck und Kutenholz verschieben sich um eine Woche.
13.05.2024 suchen wir schnellstmöglich... suchen wir schnellstmöglich befristet für 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung einen Mitarbeiter für das Hausmeisterteam [d/m/w] (Vollzeit)
17.05.2024 In jedem Haushalt fallen in der... In jedem Haushalt fallen in der Regel gefährliche Abfälle an, auch Sonderabfälle genannt. Der Umgang und die Entsorgung mit diesen problematischen Abfällen erfordern Feingefühl, damit der Umwelt sowie Menschen und Tieren nicht geschadet wird.
weitere Meldungen
 
Logo Serviceportal