Samtgemeinde Fredenbeck

Auskunftssperre: Gruppenauskünfte Widerspruch

Allgemeine Informationen

Nach dem Meldegesetz kann der Weitergabe persönlicher Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen bei der zuständigen Stelle widersprochen werden. Die Übermittlungssperre gilt für:

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen
  • Adressbuchverlage
  • Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige
  • das Bundesamt für das Personalmanagement in der Bundeswehr im Zusammenhang mit der Übersendung von Informationsmaterial.

Daneben kann der Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft im Wege des automatisierten Abrufs über das Internet widersprochen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Übermittlungssperren sind kostenfrei.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
photo
Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 125 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
E-Mail: E-Mail:
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Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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