Samtgemeinde Fredenbeck

Anmeldung Wohnsitz

Allgemeine Informationen

Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

Die Anmeldung muss dort erfolgen, wo man die neue Wohnung bezieht. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht erforderlich. Die Abmeldung wird automatisch an die Vorzugsgemeinde übermittelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
photo
Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 125 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
E-Mail: E-Mail:
photo
Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
E-Mail:
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