Wer eine Wohnung als Hauptwohnsitz bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Die Anmeldung muss dort erfolgen, wo man die neue Wohnung bezieht. Eine Abmeldung der alten Wohnung ist nicht erforderlich. Die Abmeldung wird automatisch an die Vorzugsgemeinde übermittelt.