Samtgemeinde Fredenbeck

Altlasten & Bodenschutz

Allgemeine Informationen

Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, insbesondere für die menschliche Gesundheit ausgehen kann oder zu erwarten ist. Dies können sein: z. B. verlassene oder stillgelegte Ablagerungsplätze für kommunale oder gewerbliche Abfälle (Altablagerungen) oder stillgelegte Anlagen und Betriebsflächen (Altstandorte), auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde.

Um zu wissen, ob sich auf einem Grundstück eine Altlastverdachtsfläche oder Altlast befindet, kann eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der zuständigen Stelle beantragt werden.

© LGA Institut für Umweltgeologie und Altlasten GmbH

Der Landkreis Stade führt seit einigen Jahren ein Altlastenkataster. Unter Altlasten werden

  • stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und
  • Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist

verstanden, wenn durch sie schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.


Bodenschutz
Der Boden ist - trotz seiner mechanischen Stabilität und seiner großen Masse - ein verletzbares Teilsystem unserer Umwelt. Auf physikalische und stoffliche Belastungen reagiert er sehr sensibel. Boden ist Lebensraum für Pflanzen, Tiere und Mikroorganismen. Er hat eine Filterfunktion für das Grundwasser.

Boden stellt aber zugleich auch einen Produktionsfaktor für Nahrungsmittel und nachwachsende Rohstoffe dar. Er ist zudem ein unersetzbares Kulturgut. An jeden Quadratmeter werden die vielfältigsten Nutzungsansprüche gestellt - als Siedlungsraum, als Verkehrsträger, als landwirtschaftliche Nutzfläche, als Rohstofflagerstätte und vieles mehr. Diese Ansprüche sind nicht immer mit seinen natürlichen Funktionen in Einklang zu bringen.

Gesetzliches zum Thema Altlasten & Bodenschutz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Eigentumsnachweis (Kopie Grundbuchauszug)
  • Vollmacht des Grundstückseigentümers
  • Vollmacht oder Auftragskopie des Gerichtes oder der Behörde
  • wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
  • Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück
  • sonstige Nachweise eines berechtigten Interesses
Welche Gebühren fallen an?

Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt. 

Telefonische oder mündliche Auskünfte sind kostenfrei. 

  • Gebühr:5,00 EUR - 500,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Wasserwirtschaft und KüstenschutzStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude C
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-0
Telefax: 04141 12-1025
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­land­kreis-sta­de.de

Allgemeine Öffnungszeiten zu ersehen unter: https://www.landkreis-stade.de/oeffnungszeiten

Außerhalb der Öffnungszeiten können gerne Termine vereinbart werden.


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