Samtgemeinde Fredenbeck

Ärztliche Bescheinigungen zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen

Allgemeine Informationen

Wer auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen ist, darf diese grundsätzlich auch auf Auslandsreisen mitnehmen, um seine medizinische Versorgung sicher zu stellen. Patientinnen und Patienten müssen aber einige Regeln beachten, damit es bei der Einreise oder am Urlaubsort nicht zu Problemen mit dem Zoll oder der Polizei kommt. Darauf macht die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufmerksam.

Grundsätzlich gilt: Betäubungsmittel, die nach der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung von einem Arzt verschrieben wurden, können in einer der Dauer der Reise angemessenen Menge als persönlicher Reisebedarf für 30 Tage mitgeführt werden. Bei Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens ist dazu eine Bescheinigung des Arztes erforderlich.

Bei Reisen in andere Länder rät die Bundesopiumstelle, sich vom Arzt eine mehrsprachige Bescheinigung gemäß dem "Leitfaden für Reisende" des INCB ausstellen zu lassen, die Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung, Wirkstoffmenge und Dauer der Reise enthält. Auch der Leitfaden sieht eine Mitnahme von Betäubungsmitteln für eine Reisedauer von maximal 30 Tagen vor.

Die Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen müssen Sie zusätzlich nach der Ausstellung von der zuständigen Stelle beglaubigen lassen und auf Ihrer Reise mitführen.

Um auf Auslandsreisen Probleme zu vermeiden, empfiehlt die Bundesopiumstelle, sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweils zuständigen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu erkundigen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Patient aufgrund ärztlicher Verschreibung erworbene Betäubungsmittel bei einer Reise in Länder des Schengener Abkommens mitführen möchten:

  • laden Sie die „Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung“ auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herunter und bitten Sie Ihren behandelnden Arzt, diese auszufüllen.
  • Lassen Sie die Bescheinigung durch die oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle auf Grundlage der ärztlichen Verschreibung beglaubigen.
  • Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen. Sie ist maximal 30 Tage gültig.

Bei Reisen in andere Länder:

  • informieren Sie sich vorab über die im Zielland geltenden Regelungen.
  • Laden Sie das Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung auf der Internetseite des BfArM herunter und bitte Ihren verschreibenden Arzt, es auszufüllen.
    Die Bescheinigung enthält Angaben zu Einzel- und Tagesdosierungen, Wirkstoffbezeichnung und Dauer der Reise.
  • Lassen Sie anschließend die Bescheinigung durch die zuständige oberste Landesgesundheitsbehörde oder eine von ihr beauftragte Stelle beglaubigen.
  • Die Bescheinigung müssen Sie bei der Reise mitführen.
Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. 

Voraussetzungen

Ärztliche Verschreibung des Betäubungsmittels

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung

oder

  • Mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb des Schengen-Raums
Welche Gebühren fallen an?

Für die Beglaubigung wird eine Gebühr in Höhe von 14,50 € erhoben.

Anträge / Formulare
  • Formular:
    • Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
    • Muster mehrsprachige Bescheinigung bei Reisen in Länder außerhalb Schengen
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform nötig: ja
  • persönliches Erscheinen nötig: nein

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau DannenbergStandort anzeigen
Heckenweg 7, Zimmer 116 // 1. OG
Heckenweg 7
21680 Stade
Telefon: 04141 12-5331
Telefax: 04141 12-5313
E-Mail:

Arbeitszeit:
Arbeitszeit:
dienstags und donnerstags ganztags
mittwochs halbtags

photo
« zurück

Infobereich

Schnell gefunden

Dies ist ein Platzhalterblock für den Infoblock "Schnell gefunden"

Logo der Internetseite www.landgang-stade.de © Landgang

Logo Bildungslotse © Landkreis Stade

Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg

Projekt Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg © Hamburg Invest© Hamburg Invest

Meldungen

14.05.2024 Die Bauarbeiten im Bereich der... Die Bauarbeiten im Bereich der Kreisstraße 70 zwischen Fredenbeck und Kutenholz verschieben sich um eine Woche.
13.05.2024 suchen wir schnellstmöglich... suchen wir schnellstmöglich befristet für 2 Jahre mit der Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung einen Mitarbeiter für das Hausmeisterteam [d/m/w] (Vollzeit)
17.05.2024 In jedem Haushalt fallen in der... In jedem Haushalt fallen in der Regel gefährliche Abfälle an, auch Sonderabfälle genannt. Der Umgang und die Entsorgung mit diesen problematischen Abfällen erfordern Feingefühl, damit der Umwelt sowie Menschen und Tieren nicht geschadet wird.
weitere Meldungen
 
Logo Serviceportal