Samtgemeinde Fredenbeck

Abfallentsorgung - Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung)

Allgemeine Informationen

Wer gefährliche Abfälle gewerbsmäßig befördern möchte, bedarf einer Erlaubnis (Beförderungserlaubnis). Die Erlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Stelle erteilt und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden.

Die Erlaubnispflicht auf dem Gebiet der Bundesrepublik gilt auch für die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen. Ein Notifizierungsverfahren ersetzt nicht die  Beförderungserlaubnis.

Für nicht als gefährlich eingestufte Abfälle ist eine Anzeige der gewerbsmäßigen Beförderung notwendig.

Weitere Informationen erhalten hier.

An wen muss ich mich wenden?

Für den Transport von gefährlichen Abfällen (Sonderabfällen) ist eine Beförderungserlaubnis erforderlich. Zuständig hierfür ist das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hildesheim zentral für das Land Niedersachsen. Die Börderungserlaubnisse gelten auch für Transporteure nicht gefährlicher Abfälle.

Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
Goslarsche Str. 3, 31134 Hildesheim
Tel.: 05121 163-137 u. -237
Fax: 05121 163-339
www.gewerbeaufsichtsamt.niedersachsen.de
(Pfad: Umweltschutz/Kreislauf- und Abfallwirtschaft/Beförderungserlaubnis)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige ist beim GAA Hildesheim eine Kopie der Gewerbeanmeldung sowie der EU-Lizenz oder Güterkraftverkehrserlaubnis beizufügen. Außerdem sind die vollständigen Kontaktdaten mit E-Mailadresse anzugeben.

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 2.1.37  -  je nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 50,00 EUR und höchstens 2600,00 EUR an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Ein Unternehmen, das ein Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist und für die jeweilige Tätigkeit zertifiziert ist benötigt keine Erlaubnis. Der zuständigen Stelle ist eine Anzeige für die gewerbsmäßge Beförderung von Abfällen vorzulegen.


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