Energieberichte
Durch die Verabschiedung des niedersächsischen Klimagesetzes (Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels) sind die niedersächsischen Kommunen verpflichtet regelmäßig einen Energiebericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Derzeit wird dies für das Jahr 2022 gefordert.
Nachfolgend können die Energieberichte der Samtgemeinde Fredenbeck mit seinen Mitgliedsgemeinden Deinste, Fredenbeck und Kutenholz abgerufen werden.
Dokumente
| Energiebericht 2022 (921 kB) |
