Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Untersuchungsberechtigungsschein
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein in unserem Einwohnermeldeamt. Die Arztwahl ist frei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.
Welche Fristen muss ich beachten?
nicht angegeben
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.
Ansprechpartner/in
| Frau P. Büttner | |
| Rathaus, Zimmer 126 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-303 Telefax: 04149 91-399 | ![]() |
| Frau S. Dähne | |
| Rathaus, Zimmer 124 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-306 Telefax: 04149 91-399 | ![]() |
| Herr J. Brümmer | |
| Rathaus, Zimmer 126 // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-304 Telefax: 04149 91-399 | |







