Samtgemeinde Fredenbeck

Untersuchungsberechtigungsschein

Allgemeine Informationen

Wer noch nicht 18 Jahre alt ist und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen will, muss sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.  

An wen muss ich mich wenden?

Erhalten können Sie den Untersuchungsberechtigungsschein in unserem Einwohnermeldeamt. Die Arztwahl ist frei.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis bzw. der Reisepass oder - soweit vorhanden- der Kinderausweis

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an. Die Kosten der ärztlichen Untersuchung werden vom Land getragen, sofern Ihr Hauptwohnsitz in Niedersachsen ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Für Jugendliche, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr beschäftigt werden, ist keine Jugendarbeitsschutzuntersuchung erforderlich.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
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Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 124 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
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Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
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