Samtgemeinde Fredenbeck

Sterbefall - anzeigen

Allgemeine Informationen

Der Tod eines Menschen muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, angezeigt werden.

Anzeigepflichtige

Zur Anzeige eines Sterbefalles sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  1. jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
  2. die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
  3. jede Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.  

In den meisten Fällen erfolgt die Meldung durch den beauftragten Bestatter und muss nicht von den Angehörigen vorgenommen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Beurkundung des Sterbefalles fallen keine Gebühren an.

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet für die erste Urkunde 20,00 EUR und für jede weitere, in dem gleichen Arbeitsgang ausgestellte Urkunde 10,00 EUR.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
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