Samtgemeinde Fredenbeck

Rente / Rentenversicherung

Allgemeine Informationen

Versicherungsamt

Das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung ist sehr kompliziert. Ohne fachliche Beratung findet sich ein Laie hier kaum zurecht.

Erheben Sie Anspruch auf eine Rente? Prüfen Sie, ob Sie als Versicherte oder Versicherter der gesetzlichen Rentenversicherung oder als Hinterbliebene oder Hinterbliebener einer Versicherten oder eines Versicherten einen Anspruch auf Renten haben.

Die meisten älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger haben Anspruch auf Rentenzahlungen aus der Arbeiter- oder Angestelltenversicherung. Diesen Anspruch können Sie bei Ihrer Gemeinde, der Stadt oder dem Landkreis sowie bei einem Versichertenältesten oder den Rentenversicherungsträgern selbst durch einen Antrag sichern. Die Benutzung des offiziellen Rentenantragformulars beschleunigt die Bearbeitung erheblich.

Auskünfte erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern und folgender Beratungsstelle:

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (ehemals LVA Braunschweig und LVA Hannover) und Deutsche Rentenversicherung Berlin (ehemals BfA Berlin)

Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover

Regionalzentrum Stade
Schiffertorsstraße 12
21682 Stade
Telefon: 04141/4094-0                                           

E-Mail: beratung.in.stade@drv-bsh.de

Die Auskunfts- und Beratungsstelle bittet um telefonische Anmeldung.

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 13.00 Uhr

Weitere Informationen, Broschüren und Vordrucke finden Sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - z. B. telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühstmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Falle umgehend nachreichen.

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Eine Rentenzahlung erfolgt bisher ab dem 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).   Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben.  Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Unterstützende Institutionen

Versicherungsberater für den Bereich des Landkreises Stade:

Hans-Jürgen Nicolai

Hohenwedeler Weg 80

21682 Stade

Tel. 04141/660926

Die Mitarbeiterin der Samtgemeinde Fredenbeck unterstützt nur beim Ausfüllen der Anträge auf Hinterbliebenenrente.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Fredenbeck
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
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