Samtgemeinde Fredenbeck

Personalausweis

Allgemeine Informationen

Die Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich beantragt werden.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

Bei Bedarf ist es möglich einen Personalausweis für Kinder unter 16 Jahren auszustellen.

Die persönliche Vorsprache ist ab dem 6. Lebensjahr notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Ausstellung eines Personalausweises wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Einwohnermeldeamtes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild (Fotos können auch vor Ort im Einwohnermeldeamt, gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, gemacht werden)
  • der aktuelle Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass oder das vorläufig ausgestellte Dokument.
  • falls kein Dokument vorhanden ist, die Geburtsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • EUR 46 (10 Jahre gültig) für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 27,60 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
  • EUR 10 Euro (höchstens 3 Monate gültig) für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
  • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Bearbeitungsdauer: 2- 3 Wochen

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) ist ein neuer Personalausweis zu beantragen. Zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ist die Urkunde mit der neuen Namensführung vorzulegen.

Personen unter 16 Jahren müssen zusätzlich die Unterschriften beider erziehungsberechtigter Eltern, es sei denn die Eltern sind dauernd getrennt lebend, vorlegen.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
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Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 124 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
photo
Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
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