Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich vor dem Standesbeamten Ihres Wohnsitzes zu erklären.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin im Standesamt.
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist persönlich vor dem Standesbeamten Ihres Wohnsitzes zu erklären.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin im Standesamt.
Für einen Kirchenaustritt ist eine Gebühr in Höhe von 40,00 € zu entrichten.
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.
nicht angegeben
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Ansprechpartner/in| Frau M. Engelhardt | |
| Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-301 Telefax: 04149 91-399 | ![]() |
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