Samtgemeinde Fredenbeck

Geburtsurkunde / Geburtenregister

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde sowie eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren worden sind.

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr: 15,00 € für die Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr:   7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
  • Gebühr: 70,00 € für die nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsbehelf

Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. EngelhardtStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
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