Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde sowie eine Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.
Geburtsurkunde / Geburtenregister
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren worden sind.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr: 15,00 € für die Ausstellung der Urkunde
- Gebühr: 7,50 € für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- Gebühr: 70,00 € für die nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Anträge / Formulare
nicht angegeben
Was sollte ich noch wissen?
Eine Ausstellung einer Geburtsurkunde ist nicht möglich, sofern bei der Beurkundung der Geburt keine Nachweise zu Angaben über die Eltern vorlagen und daher nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden darf.
Ansprechpartner/in
| Frau M. Engelhardt | |
| Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG Schwingestraße 1 21717 Fredenbeck Telefon: 04149 91-301 Telefax: 04149 91-399 | ![]() |
Dokumente
| Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (23 kB) | |
| Urkundenanforderung (15 kB) |






