Samtgemeinde Fredenbeck

Fundsachen

Allgemeine Informationen

Dem Verlierer wird die Fundsache herausgegeben, wenn dieser nachweisen kann, dass er Eigentümer der Fundsache ist.

Dem Finder wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Fundsache herausgegeben.

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anmeldung der Fundsache im Fundbüro (Einwohnermeldeamt).

Der Finder erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn

- dieser/diese sich den Eigentumserwerb vorbehalten hat,
- sich der/die Verlierer/in nicht gemeldet hat und
- die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist.

Eine Auflistung der abgegebenen Fundsachen finden Sie hier.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Fredenbeck
Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 124 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
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