Samtgemeinde Fredenbeck

Eheschließung

Allgemeine Informationen

Wer in Deutschland heiraten möchte, muss die beabsichtigte Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, wo einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz hat.

Informationen zur Eheschließung erteilen die Mitarbeiter/innen auch gerne in einem persönlichen Gespräch.

Voraussetzungen

Eine Eheschließung können anmelden:

  • volljährige Personen

Weitere Voraussetzungen:

  • Eine Ehe darf nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
  • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
  • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
  • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)

Wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:

  • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes.

Wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:

  • aktuelle Geburtsurkunde

Wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:

  • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
  • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft.

Wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:

  • die Eheurkunde oder
  • den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
  • die Sterbeurkunde des früheren Partners.

Erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

  • alle Heiratsurkunden
  • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
  • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer.

Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:

  • Geburtsurkunden der Kinder.

Bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer Identifikationsnachweis
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
  • Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
  • Geburtsurkunde
  • Ehefähigkeitszeugnis
  • Fremdsprachige Urkunden

Hinweise:

Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird von der Präsidentin oder dem Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. Auskunft vorab gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

Weitere Unterlagen:

Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Prüfung der Ehevoraussetzungen im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung fällt ein Grundbetrag von 75,00 € an. 

Dieser Betrag kann sich weiter erhöhen. Sofern z. B. ausländisches Recht zu prüfen ist, sind weitere 50,00 € pro zu prüfendes Recht zu erheben. Auch erhöht sich der Betrag um weitere 50,00 € pro zu prüfende ausländische Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen. Weitere 50,00 € werden erhoben je aufzunehmenden Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen an die Landesjustizverwaltung und/oder einer Vorprüfung einer Entscheidung in Ehe- oder Lebenspartnerschaftssachen zur Vorlage eines Antrags auf Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn es einer Feststellung der Landesjustizverwaltung nicht bedarf.

Hinzu kommen Kosten für:

  • eine Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten in Höhe von 100,00 €
  • eine Eheschließung in "Metas Huus" in Fredenbeck in Höhe von 15,00 € 
  • eine Eheschließung in der Mühle "Anna Maria" in Mulsum in Höhe von 35,00 € 
  • eine Eheschließung bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle in Höhe von 40,00 €
  • 1 Eheurkunde in Höhe von 20,00 €
Zahlungsarten
  • Rechnung
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben einen "Wunsch"Termin für Ihre Eheschließung, dann kontaktieren Sie uns bitte, dass wir den Termin in unserem Kalender vormerken können.

Sie benötigen vor der Eheschließung noch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen). Da die Anmeldung der Eheschließung lediglich 6 Monate gültig ist, kann diese frühestens 6 Monate vor der beabsichtigten Eheschließung erfolgen.

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt die Anmeldung der Eheschließung ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, die Anmeldung der Eheschließung entgegenzunehmen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja. Sofern die Anmeldung nicht mündlich erfolgt.

Persönliches Erscheinen nötig: Grundsätzlich, ja.

Was sollte ich noch wissen?

UNSERE TRAUZIMMER:

Trauzimmer im Rathaus Fredenbeck                   

Unser Trauzimmer im Dachgeschoss des Rathauses. 

Anzahl der mögliche Gäste: 20

Trauzimmer in der Mühle "Anna Maria" in Mulsum/Kutenholz

Am 30.06.2020 wurde das neue Trauzimmer in der Mühle "Anna-Maria" gewidmet. 

Sollten Sie den Wunsch haben in der Mühle "Anna Maria" heiraten zu wollen, dann stimmen Sie bitte Ihren Termin mit dem Standesamt Fredenbeck, sowie dem Mulsumer Heimat und Kulturverein e.V. Herrn Tiedemann (Tel. 04762/8359) ab. 

Das Trauzimmer in der Windmühle - Mulsumer Heimat- und Kulturverein e.V. (jimdofree.com)

Die Nutzungsgebühr beträgt derzeit 250,00 € zzgl. der o.a. standesamtlichen Gebühren.

Anzahl der möglichen Gäste: ca. 50

Trauzimmer (Ofenstube) in "Metas Huus" in Fredenbeck

Am 22.04.2022 wurde das Trauzimmer in der "Metas Huus" gewidmet. 

Sollten Sie den Wunsch haben in "Metas Huus" heiraten zu wollen, dann stimmen Sie bitte Ihren Termin mit dem Standesamt Fredenbeck, sowie dem Heimatverein Fredenbeck e.V. unter  Raumbuchungen – Heimatverein Fredenbeck (heimatverein-fredenbeck.de) ab.

Zu den oben angeführten standesamtlichen Gebühren kommen noch folgende weitere Kosten auf Sie zu:

  • 120,00 € Nutzungsentschädigung
  • 30,00 € Reinigungskosten
  • 50,00 € Kaution

Anzahl der möglichen Gäste: ca. 30

ALLE TRAUZIMMER SIND BARRIEREFREI ERREICHBAR

Sie möchten nicht in der Samtgemeinde Fredenbeck heiraten? Kein Problem, Ihre Eheschließung kann auch bei einem anderem Standesamt innerhalb von Deutschland geschlossen werden.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt jedoch immer beim Standesamt Ihres Wohnortes.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau M. Engelhardt (standesamt@fredenbeck.de)Standort anzeigen
Rathaus, Zimmer 127 - Standesamt // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-301
Telefax: 04149 91-399
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