Samtgemeinde Fredenbeck

Abmeldung aus der Samtgemeinde Fredenbeck

Allgemeine Informationen

Bei Wegzügen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Abmeldepflicht mehr. Sie müssen sich lediglich bei der neuen Zuzugsgemeinde anmelden.
Eine Abmeldung ist nur dann erforderlich, wenn Sie beabsichtigen ins Ausland zu ziehen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben.


zuklappenAnsprechpartner/in für die Kommune Samtgemeinde Fredenbeck
Frau P. BüttnerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-303
Telefax: 04149 91-399
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Frau S. DähneStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 124 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-306
Telefax: 04149 91-399
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Herr J. BrümmerStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 126 // EG
Schwingestraße 1
21717 Fredenbeck
Telefon: 04149 91-304
Telefax: 04149 91-399
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