Samtgemeinde Fredenbeck

Unterhaltsheranziehung

Allgemeine Informationen

Leistungsberechtigte Personen nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) haben in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind. Die Unterhaltspflichtigen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der zuständigen Stelle zu Unterhaltszahlungen herangezogen.

Für weitere Informationen steht Ihnen das für Sie zuständige Sozialamt zur Verfügung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Claudia KiekhaeferStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A312 // 3. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5021
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Mo, Di, Do, Fr. vormittags

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