Samtgemeinde Fredenbeck

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Vorlage - 2020/FR/585  

Betreff: Information und Entscheidung über die Frage der weiteren Nutzung der Fläche und des Gebäudes des ehemaligen Hotels an der Dinghorner Straße(Nutzung des Gebäudes nur nach vollständiger Brandsanierung möglich)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Gemeinde
Verfasser:Ralf Handelsmann
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Handelsmann, Ralf
Beratungsfolge:
Planungs- und Umweltausschuss Fredenbeck Vorberatung
27.10.2020 
Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses Fredenbeck ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Fredenbeck Vorberatung
Rat der Gemeinde Fredenbeck Entscheidung
19.11.2020 
Sitzung des Gemeinderates Fredenbeck geändert beschlossen   
Anlagen:
Lageplan-Hotel  

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Sach- und Rechtslage

Das ehemalige Hotel ist bekanntlich bei einem Brand in erheblicher Weise in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Gutachter der Versicherung kommen zu dem Schluss, dass mindestens 345.942,67 Euro notwendig wären, um das Gebäude nach einer Brandsanierung wieder zur Unterbringung von Menschen wie bisher zu nutzen. Die Bausubstanz und die Zuschnitte bleiben dabei gleich. Eine Zeitwertentschädigung in Höhe von 181.244,- € zzgl. MwSt. in Höhe von 28.999,- € wird an die Gemeinde Fredenbeck gezahlt, wenn das Gebäude saniert wird. Die Summe fließt auch bei einem Abriss (ohne MwSt.). Dafür kann die Mehrwertsteuer der Abrisskosten zusätzlich geltend gemacht werden. Außerdem erstattet die Versicherung 22.000,- € für das Inventar. Hier ist die Abrechnung noch nicht abgeschlossen, da ggf. ersatzbeschaffte Einrichtungsgegenstände dem Kostenträger (eine eher marginale Summe)erstattet werden müssten. Die Prüfungen sind hier noch nicht abgeschlossen.

Zusammen mit dem Grundstückswert in dieser exponierten Lage in Fredenbeck wird die Gemeinde Fredenbeck durch den Brand und seine Folgen aller Voraussicht nach keinen wirtschaftlichen Schaden erleiden.  

Auf Grund des Zustandes des Gebäudes empfiehlt die Verwaltung das Gebäude nicht zu sanieren, sondern das Grundstück (Flurstück 51/55 zur Größe von 1299 m²) anders zu nutzen (zum Vergleich: Die Flächen, auf denen z.Z. die Container nebenan stehen, haben eine Größe von 1657 m²) . Ob bei einer anderen Nutzung die Gemeinde den Abriss noch selbst regelt oder nicht, hängt von der künftigen Verwertung/Nutzung des Grundstückes ab.

Die Verwaltung empfiehlt die Fläche entweder a.) in einem öffentlichen Bieterverfahren zum Verkauf anzubieten. Hierbei könnte es Auflagen für die spätere Nutzung geben (z.B. Erstellen von Gewerbeflächen / Wohnraum / Gesundheitscampus), die ein Bieter/eine Bieterin erfüllen muss. Oder b.) die Gemeinde nutzt die Fläche selber um dort Gebäude für einen dem Gemeinwohl dienenden Zweck zu errichten. Möglichkeit b.) muss gut überlegt werden, da wir hier schnell im Bereich freiwilliger Leistungen sind, die vom Haushalt her bekanntlich schwieriger umzusetzen sind.

 

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Beschlussvorschlag

Ein Beschlussvorschlag soll in der Sitzung erarbeitet werden

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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Anlage/n

Lageplan des Flurstücks

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan-Hotel (1318 KB)      
 
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