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Vorlage - 2020/KU/409  

Betreff: Zuschuss an die Sozialgenossenschaft i.G. zum Erhalt des Deutschen Hauses in Mulsum mit dem Ziel den Zustand der Gebäudesubstanz zu untersuchen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Gemeinde
Verfasser:Ralf Handelsmann
Federführend:Verwaltungsleitung Bearbeiter/-in: Handelsmann, Ralf
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Kutenholz Vorberatung
Rat der Gemeinde Kutenholz Entscheidung
25.02.2020 
Sitzung des Gemeinderates Kutenholz ungeändert beschlossen   

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Sach- und Rechtslage

Die in Gründung befindliche Sozialgenossenschaft zum Erhalt des Deutschen Hauses in Mulsum benötigt Finanzmittel, um den Zustand des Objektes objektiv feststellen zu lassen. Die Gemeinde Kutenholz hat ein großes Interesse daran, die Ortsmitte Mulsum in den kommenden Jahren im Rahmen der Verbunddorfentwicklung weiter zu entwickeln und die Lebensqualität zu steigern. Vin zentraler Bedeutung ist dabei die Zukunft des „Deutschen Hauses“. Der Rat der Gemeinde Kutenholz kann dafür Mittel zur Verfügung stellen, obwohl die Genossenschaft erst in der Gründungsphase ist. Dazu muss der Rat der Gemeinde Kutenholz eine Summe verbindlich zur Verfügung stellen, die nicht an die Genossenschaft i.G. ausgezahlt wird, sondern die Genossenschaft i.G. beauftragt mit der Analyse der Bausubstanz ein geeignetes Büro und leitet dann die Rechnung an die Gemeinde Kutenholz weiter. Die zahlt den Rechnungsbetrag für die Genossenschaft i.G. bis zur Höhe der bereit gestellten Summe. So ist sichergestellt, dass, obwohl eine eingetragene Rechtsperson noch nicht vorhanden ist, der Wille der Gemeinde umgesetzt wird und die beauftragte Firma hat die Sicherheit, dass eine Rechnung bis zu einer klar definierten Höhe auch bezahlt werden kann. Es muss darauf geachtet werden, dass das zu erstellende Gutachten in jedem Fall auch der Gemeinde Kutenholz zur Nutzung überlassen wird. Die Genossenschaft i.G.hat bereits über örtliche Unternehmer eine ganze Reihe von verwertbaren Daten und Einschätzungen zu dem Gebäude zusammen getragen. Gerade in den Bereichen a.) Anforderungen des Brandschutzes und b.) der nötigen Kosten für die Ausstattung der Küche fehlen aber bisher belastbare Aussagen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Gemeinde Kutenholz beschließt, eine Summe von 10.000,-  Euro für eine Analyse der Gebäudesubstanz des Deutschen Hauses in Mulsum verbindlich zur Verfügung zu stellen. Die Sozialgenossenschaft i.G. soll ermächtigt werden, einen Auftrag zu vergeben. Die Rechnung wird dann bis zu Höhe der hier beschlossenen Summe direkt die Auftragnehmer/Gutachter auf der Basis der Rechnung überwiesen. Das eigentliche Gutachten wird der Gemeinde zur uneingeschränkten Nutzung überlassen. Der Rat hofft sehr, dass es durch die Aktivitäten der zu gründenden Sozialgenossenschaft gelingt, das Deutsche Haus in seinem Kernbestand für soziokulturelle Zwecke zu sichern. Eine ggf. weitergehende Förderung durch die Gemeinde Kutenholz wird aber davon abhängen, ob es gelingt die Flächen vor dem Gebäude (Teilfläche des Roten Platzes) zu erwerben und damit für die Allgemeinheit zu sichern.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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Anlage/n

 

 

 
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