Samtgemeinde Fredenbeck

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Vorlage - 2018/KU/348  

Betreff: Verzicht des Ratsherrn Karl-Heinz Bauer auf seine Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kutenholz;
Feststellung gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Gemeinde
Verfasser:Ralph Löblich
Federführend:Fachdienst 1.2 Jugend, Bildung und Inneres Bearbeiter/-in: Löblich, Ralph
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Kutenholz Entscheidung
17.01.2019 
Sitzung des Gemeinderates Kutenholz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Verzichtserklärung Karl-Heinz Bauer  

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Sach- und Rechtslage

 

Auf das beigefügte Schreiben vom 17.12.2018 (Eingang beim Gemeindedirektor am 18.12.2018) wird inhaltlich verwiesen.

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Kutenholz stellt fest, dass aufgrund der schriftlichen Erklärung des Ratsherrn Karl-Heinz Bauer vom 17.12.2018 der Verlust der Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Kutenholz mit dem heutigen Beschluss gemäß § 52 Abs. 2 NKomVG i.V.m. § 52 Abs. 1 Ziff. 1 NKomVG eintritt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

Haushaltsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

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Anlage/n

 

Verzichtserklärung des Ratsherrn Karl-Heinz Bauer vom 17.12.2018

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verzichtserklärung Karl-Heinz Bauer (196 KB)      
 
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