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Auszug - Anlegen von Blühoasen auf kommunalen innerörtlichen Flächen bis zur weiteren definierten Nutzung oder Verkauf der Flächen Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2020
Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Kutenholz | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Kutenholz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Di, 29.09.2020 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 18:00 - 19:35 | Anlass: | Sitzung | |||||
Raum: | Heimathaus Kutenholz | |||||||
Ort: | Schützenstraße 14, 27449 Kutenholz | |||||||
2020/KU/449 Anlegen von Blühoasen auf kommunalen innerörtlichen Flächen bis zur weiteren definierten Nutzung oder Verkauf der Flächen Antrag der Gruppe SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 01.09.2020 |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Gemeinde | |||||
Verfasser: | Marcus Finke | |||||||
Federführend: | Fachbereich 4 Bauen | Bearbeiter/-in: | Finke, Marcus | |||||
Der Antrag wird zunächst von den Antragstellern erläutert. Es wird beantragt, auf kommunalen innerörtlichen Flächen die derzeit nicht genutzt werden, Blühoasen zu errichten. Vorgeschlagen werden dafür Flächen die aus der Spielplatznutzung herausgenommen wurden. Weiterhin wurde überlegt, auch auf Verkehrsinseln und an Seitenstreifen an Ortsdurchfahrten oder Einfahrten Blühoasen zu errichten. Die Verwaltung soll beauftragt werden, zu prüfen, ob es weitere geeignete Flächen für Blühoasen in der Gemeinde Kutenholz gibt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anlieger informiert werden sollen. Dies soll über den Fredenbecker Blick geschehen.
Beschlussvorschlag
Es werden Blühoasen auf den im Antrag vom 01.09.2020 genannten Spielplatzflächen angelegt. Ausgenommen davon sind die Spielplatzflächen „Querweg“ und „Am Junkernkamp/Am Ackerrain“, da diese anderweitig genutzt werden. Von den Flächen wie Verkehrsinseln und Seitenstreifen an Ortsdurch- oder Einfahrten wird abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob weitere geeignete Flächen als Blühoasen angelegt werden können. Für den Haushalt der Gemeinde Kutenholz werden 2021 für Blühoasen 1.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen | 7 |
Nein-Stimmen | 0 |
Enthaltungen | 0 |
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag SPD und bündnis 90/Die grünen vom 01.09.2020 (600 KB) |