Samtgemeinde Fredenbeck

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII

Allgemeine Informationen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ist eine Leistung zur Deckung des Lebensunterhalts und geht den Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt - nach dem 3. Kapitel SGB XII - vor.

Leistungsberechtigt sind Personen im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus Einkommen und Vermögen bestreiten können und

  1. die Regelaltersgrenze im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht haben (65 Jahre plus x Monate) oder
  2. das 18.Lebensjahr vollendet haben, unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert im Sinne des § 43 Abs.2 SGB VI der gesetzlichen Rentenversicherung sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbsminderung behoben werden kann.
    Die Feststellung der vollen Erwerbsminderung, die für den Träger der Sozialhilfe bindend ist, kann grundsätzlich nur der Rentenversicherungsträger treffen.

Der Leistungsanspruch errechnet sich unter Berücksichtigung

  • des maßgebenden Regelsatzes
  • der angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • eventueller Mehrbedarfe z. B. bei einer Gehbehinderung (Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis)

Die Höchstbeträge der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft (ohne Heizkosten) sind hier zu ersehen.

Alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert werden gegengerechnet. Dabei werden Freibeträge, z.B. für eine zusätzliche Altersvorsorge abgezogen. Über einer bestimmten Freigrenze liegendes Vermögen ist vorrangig einzusetzen.

Eltern und Kinder des Leistungsberechtigten sind erst bei einem Gesamteinkommen von mehr als 100.000 Euro/Jahr zum Unterhalt verpflichtet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung, wobei der Bewilligungszeitraum am Ersten des Monats beginnt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.

Die Grundsicherungsleistung wird grundsätzlich für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.

Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.

Anträge / Formulare

Die notwendigen Antragsunterlagen können bei den aufgeführten Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartnern angefordert werden.

Vorsprachen bitte nach vorheriger Terminvereinbarung.

Was sollte ich noch wissen?

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Ab 2011 besteht die Möglichkeit, für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zu beantragen.


zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Stade
Frau Elke BartelStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A235 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5041
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag und Mittwoch ganztags,
Dienstag und Donnerstag vormittags

Frau BoyeStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A241 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5033
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Dienstag - Freitag vormittags

Frau BrandtStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A241 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5048
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau CreutzfeldtStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A230 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5044
Telefax: 04141 12-5031
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag – Mittwoch vormittags
und Donnerstag

Frau HagenahStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A226 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5037
E-Mail:

Arbeitszeit:
Dienstag – Donnerstag

Frau HaustStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A224 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5052
E-Mail:
Herr KaschewskiStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A232 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5035
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau KirbachStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A243 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5051
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau KoopmannStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A230 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5046
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag - Mittwoch: ganztags
Donnerstag = vormittags

photo
Frau LeuschnerStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A222 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5047
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau MarquardtStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A230 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5042
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Dienstag – Donnerstag

Frau PassgangStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A245 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5036
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag - Freitag vormittags

Frau Annegret SteffensStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A234 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5030
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag ganztags
Freitag vormittags

Frau TomallaStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A235 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5049
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau Sandra UmlandStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A224 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5039
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Dienstag - Donnerstag ganztags

Frau WedelStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A226 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5053
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag bis Donnerstag vormittags

Frau WehrenbergStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A237 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5031
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau Janett WeinhardtStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A243 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5038
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
Montag - Mittwoch vormittags

Frau WilkendorfStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A228 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5045
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:
Frau WillmannStandort anzeigen
Kreishaus Gebäude A, Zimmer A222 // 2. OG
Am Sande 2
21682 Stade
Telefon: 04141 12-5043
Telefax: 04141 12-5013
E-Mail:

Arbeitszeit:
gerade Woche:
Mo, Di vormittags,
Do ganztags

ungerade Woche:
Mo – Do ganztags

« zurück

Infobereich

Schnell gefunden

Dies ist ein Platzhalterblock für den Infoblock "Schnell gefunden"

Logo der Internetseite www.landgang-stade.de © Landgang

Logo Bildungslotse © Landkreis Stade

Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg

Projekt Fachkräftemarketing für die südliche Metropolregion Hamburg © Hamburg Invest© Hamburg Invest

Meldungen

18.04.2024 01.06.2024 bzw. 01.08.2024 eine... 01.06.2024 bzw. 01.08.2024 eine Tagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis für die Schulkindbetreuung im Ortsteil Kutenholz.
weitere Meldungen
 
Logo Serviceportal